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Wichtige Information: Änderung der TV-Versorgung in Ihrer Liegenschaft

Liebe Mitglieder,

wie bereits 2024 angekündigt, ist die Umlagefähigkeit der Kabel-TV-Kosten über die Betriebskosten seit dem 01.07.2024 gesetzlich entfallen. Vor diesem Hintergrund haben wir die bisherige Sammelversorgung eingestellt.

Als Vermieter haben wir das TV-Signal über die bisherige Technik noch bis zuletzt kostenfrei für Sie bereitgestellt.

Diese Technik ist jedoch abgängig, sodass eine weitere Versorgung darüber leider nicht mehr möglich ist.

Glasfaser ist bereits installiert
Unsere Liegenschaften wurden bereits mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet, der Ihnen eine moderne und zukunftssichere Versorgung mit TV, Internet und Telefon ermöglicht.
Der klassische Telefon- und Internetanschluss (DSL) steht in den meisten Wohnungen ebenfalls weiterhin zur Verfügung. Inwieweit über das DSL-Signal noch neue Verträge abgeschlossen werden können, können wir als Vermieter jedoch nicht beurteilen.

Bitte werden Sie aktiv
Jeder Haushalt muss sich eigenständig um eine alternative Empfangsmöglichkeit kümmern. Die Auswahl, der Vertragsabschluss und die damit verbundenen Kosten liegen in Ihrer eigenen Verantwortung.

Ihnen stehen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Internet-TV: (z. B. über DSL oder bevorzugt über den neuen Glasfaseranschluss)
  • DVB-T2: (Fernsehen über Zimmerantenne)

Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des neuen Glasfaseranschlusses, da dieser die leistungsfähigste und langfristig sicherste Lösung darstellt.

Weiter Informationen dazu erhalten Sie von der TKRZ (www.tkrz.de).

Bitte beachten Sie, dass Abschluss, Auswahl und Kosten eines entsprechenden Angebots in Ihrer eigenen Verantwortung liegen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Anbringen von Satellitenschüsseln am Balkongeländer oder an der Fassade nicht gestattet ist.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Neue Öffnungszeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Zentrale ist montagnachtmittags und mittwochnachmittags nicht besetzt.

Wir sind aber dennoch für Sie erreichbar. Schicken Sie uns gerne eine Email oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter und wird melden uns schnellstmöglich zurück.

An Feiertagen und Brückentagen ist unsere Zentrale ebenfalls nicht besetzt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr WGEMS-Team

Information zur Betriebskostenabrechnung 2024

Liebe Mieterinnen und Mieter,

viele von Ihnen fragen derzeit nach der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024.

Bitte beachten Sie, dass der Vermieter laut Gesetz bis zum 31.12.2025 Zeit hat, die Abrechnung zu erstellen.

Wir sind bemüht, die Abrechnungen so schnell wie möglich fertigzustellen, bitten jedoch um Geduld, da wir eine große Anzahl bearbeiten müssen.

Bitte beachten Sie zudem, dass das Abrechnungsergebnis erst im Jahr 2025 fällig wird, daher kann es auch erst in der Steuererklärung für das Jahr 2025 berücksichtigt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!