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Subscription Form

Bewerberformular

Dieses Formular muss für jeden Mietinteressenten gesondert ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Daten nur sechs Monate speichern. Um weiterhin als Mietinteressent bei uns geführt zu werden, müssen Sie nach Ablauf der Frist ein neues Formular einreichen.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Einwilligungserklärung des Mietinteressenten

Sehr geehrte/r Mietinteressent/in,

mit Abschluss eines Mietvertrages überlässt der Vermieter einer ihm bislang unbekannten Person ein sehr hohes Wirtschaftsgut. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Ihr potentieller Vermieter sich durch die zum Schluss näher erläuterte Bonitätsprüfung absichern muss (siehe Seite 5 im Fragebogen).

Folgende Immobilie beabsichtige ich anzumieten:

Mir ist bewusst, dass die Vermietung der Wohnung nur durch den Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages erfolgt. Nur der beidseitig unterzeichnete Mietvertrag entfaltet Bindungswirkung.

Aktuelle Anschrift

Hiermit bestätige ich, dass ich die o.g. Einwilligungserklärung verstanden habe und mit der Abfrage und Speicherung meiner Daten einverstanden bin. Ich weiß, dass die Einwilligungserklärung und die Selbstauskunft von mir nicht verlangt werden kann, der Vermieter jedoch den Abschluss des Vertrages unter anderem davon abhängig machen kann, dass ich ihn über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse informiere.

Selbstauskunft

Die Selbstauskunft ergänzt die Angaben des Mietinteressenten. Auch diese Angaben sind freiwillig. Im Gegensatz zu den Daten der Einwilligungserklärung, können die folgenden Daten nicht über die Abfrage bei der Creditreform überprüft werden. Dennoch müssen sie wahrheitsgemäß erfolgen. Bei falschen Angaben in der Selbstauskunft kann zum Beispiel der Mietvertrag durch den Vermieter angefochten werden.

Gesuchte Wohnung

Falls ja, bitte Kopie hochladen

* Erläuterung zur Bonitätsprüfung: Der Vermieter kann zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung des Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung dieses Mietverhältnisses sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
mexxon-Hinweis

Zum Zweck der Einholung einer Bonitätsauskunft kann sich der Vermieter auch der Dienste des Landesverbandes Haus & Grund Westfalen, Hochstr. 87a, 58095 Hagen, bedienen. Dieser bezieht die der Bonitätsauskunft zugrundeliegenden Daten von der mexxon GmbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 77, 61348 Bad Homburg, welche wiederum mit folgenden Auskunfteien zusammenarbeitet:

• Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg

• infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden

• Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss

Die Auskunfteien verarbeiten Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Die Datenübermittlung erfolgt ausschließlich auf Grund des berechtigten Interesses (Abschluss eines Mietvertrages) des oben genannten Vermieters. Die übermittelten Daten werden vom Vermieter nur für diesen Zweck genutzt und verarbeitet. Eine Nutzung oder Verarbeitung für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen des Datenschutzes zulässig. Der Vermieter wird alle erhaltenen Auskünfte und nicht mehr benötigte Daten vollständig löschen, sofern der Mietvertrag nicht zustande kommt und keine Bonitätsauskunft eingeholt wurde. Im Übrigen erfolgt die Löschung nach 12 Monaten.