Erläuterung zur Bonitätsprüfung: Der Vermieter kann zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung des Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung dieses Mietverhältnisses sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
mexxon-Hinweis
Zum Zweck der Einholung einer Bonitätsauskunft kann sich der Vermieter auch der Dienste des Landesverbandes Haus & Grund Westfalen, Hochstr. 87a, 58095 Hagen, bedienen. Dieser bezieht die der Bonitätsauskunft zugrundeliegenden Daten von der mexxon GmbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 77, 61348 Bad Homburg, welche wiederum mit folgenden Auskunfteien zusammenarbeitet:
• Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg
• infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden
• Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss
Die Auskunfteien verarbeiten Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Die Datenübermittlung erfolgt ausschließlich auf Grund des berechtigten Interesses (Abschluss eines Mietvertrages) des oben genannten Vermieters. Die übermittelten Daten werden vom Vermieter nur für diesen Zweck genutzt und verarbeitet. Eine Nutzung oder Verarbeitung für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen des Datenschutzes zulässig. Der Vermieter wird alle erhaltenen Auskünfte und nicht mehr benötigte Daten vollständig löschen, sofern der Mietvertrag nicht zustande kommt und keine Bonitätsauskunft eingeholt wurde. Im Übrigen erfolgt die Löschung nach 12 Monaten.